Schutzgetränke Vitamaxima Strong Hydratieren Sie
sich selbst
und Mineralien hinzufügen

Vitamaxima Starke Schutzgetränke

Vitamaxima Strong Schutzgetränk füllt die notwendigen Mineralien und Substanzen auf, die den Körper in Form halten.

Schutzgetränke wurden entwickelt, um den Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust des Körpers bei anstrengender Arbeit zu ersetzen.
Sie sind vor allem für Arbeiten gedacht, bei denen der Körper einer höheren Belastung durch Hitze (oder Kälte) ausgesetzt ist oder es nicht möglich ist, regelmäßig Flüssigkeit nachzufüllen – Gießereien, Wäschereien, Fließbänder usw.

Vitamaxima Starke Schutzgetränke

Vitamaxima Strong Schutzgetränk füllt die notwendigen Mineralien und Substanzen auf, die den Körper in Form halten. Schutzgetränke wurden entwickelt, um dem Körper die während der Arbeitszeit verlorenen Flüssigkeiten und Mineralien wieder zuzuführen.

Sie sind vor allem für Arbeiten gedacht, bei denen der Körper einer höheren Belastung durch Hitze (oder Kälte) ausgesetzt ist oder bei denen es nicht möglich ist, regelmäßig Flüssigkeit nachzufüllen – Gießereien, Wäschereien, Fließbänder usw.

Gesetzgebung

Die Verpflichtung, Arbeitnehmern am Arbeitsplatz Schutzgetränke zur Verfügung zu stellen, basiert auf staatlichen Vorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien. Ein Schutzgetränk zum Schutz vor Hitzestress muss in einer Menge bereitgestellt werden, die mindestens 70 % des Flüssigkeits- und Mineralienverlustes durch Schweiß und Atmung während einer achtstündigen Schicht entspricht. Der hygienische Grenzwert für den Flüssigkeitsverlust bei Hitzestress liegt bei 1,25 Litern pro Acht-Stunden-Schicht. Ein Schutzgetränk gegen Kältestress ist warm in einer Menge von mindestens einem halben Liter pro Acht-Stunden-Schicht bereitzustellen.

Für jede Berufsklasse werden Parameter festgelegt, insbesondere die Arbeitsplatztemperatur, ab der Schutzgetränke verabreicht werden müssen (z.B. Schwerindustriearbeiter 26 °C, Büroangestellte 34 °C). Die Verordnung regelt auch die Arbeit bei niedrigen Temperaturen, wobei den Arbeitnehmern mindestens ein halber Liter Heißgetränk pro Acht-Stunden-Schicht zur Verfügung gestellt werden muss.

Rechtliche Ressourcen zu Schutzgetränken

Gesetz Nr. 262/2006 Z.z., das Arbeitsgesetzbuch; Gesetz Nr. 309/2006 Z.z., das andere Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz regelt; Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Z.z., die Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegt; Aus den oben genannten Gründen ist das Schutzgetränk eine steuerlich absetzbare Ausgabe!

Beispiel für die Berechnung der Menge des Schutzgetränks

  • Der Arbeitnehmer arbeitet als halbautomatischer Maschinenbediener, sein Arbeitsplatz ist als Klasse IIIa eingestuft, und die Temperatur am Arbeitsplatz betrug an einem bestimmten Tag 25 °C.
  • Nach der Tabelle beträgt der Bereich in °C für die Arbeitsklasse IIIa 20 bis 29 °C, was einer Differenz von 9 °C entspricht.
  • Der Flüssigkeitsersatz für den oben genannten Bereich beträgt 0,9 bis 2,8 Liter, was einer Differenz von 1,9 Litern entspricht.
  • 1,9 : 9 = 0,21 Liter/1 °C
  • 25 – 20 = 5 °C
  • Flüssigkeitsersatz für eine Acht-Stunden-Schicht = 0,21 x 5 = 1,05 + 0,9 = 1,95 Liter = 2 Liter.

Schützendes Getränk

  • Enthält nicht mehr als 6,5 % Zucker nach Gewicht
  • Enthält Mineralien
  • Kann zugesetzte Vitamine enthalten

Vitamaxima Starke Varianten

  • Vitamaxima Strong mit Grep-Geschmack – zusätzlicher Mineralisierungswert: 210 mg/l
  • Vitamaxima Strong mit Apfelgeschmack – zusätzlicher Mineralisierungswert: 210 mg/l
  • Vitamaxima Strong mit Orangengeschmack – zusätzlicher Mineralisierungswert: 210 mg/l
  • Vitamaxima Strong mit Orangengeschmack – zusätzlicher Mineralisierungswert: 210 mg/l
  • Vitamaxima Strong mit Himbeergeschmack – zusätzlicher Mineralisierungswert: 210 mg/l

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